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Magazin Abgasskandal

BGH sieht im Wohnmobil-Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz

Hamburg, den 04.12.2023


Bei Wohnmobilen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung bestehen grundsätzlich Schadenersatzansprüche. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27.11.2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 1425/22). Damit hat der BGH seine zuletzt verbraucherfreundliche Rechtsprechung auch im Wohnmobil-Abgasskandal fortgesetzt. Konkret ging es in dem Verfahren vor dem BGH um ein Wohnmobil des Typs Sunlight A 68 mit einem Fiat Ducato als Basisfahrzeug.

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Der Kläger hatte das Wohnmobil Sunlight A 68 im April 2018 als Neufahrzeug gekauft. Das Fahrzeug baut auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6 auf. Die EG-Typengenehmigung für den Fiat Ducato wurde in Italien erteilt. Wegen hoher Abgaswerte hatte das Kraftfahrt-Bundesamt im Jahr 2016 ein Verfahren eingeleitet, die italienische Zulassungsbehörde sah allerdings keinen Grund einzuschreiten.

 

Unzulässige Abschalteinrichtung im Fiat Ducato

 

Der Kläger machte nun Schadenersatzansprüche gegen Fiat bzw. den Mutterkonzern Stellantis wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. So kommt in dem Fahrzeug ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz und sorgt dafür, dass die Abgasreinigung in einem festgelegten Temperaturrahmen vollständig arbeitet. Bei Temperaturen außerhalb dieses Rahmens wird die Abgasreinigung jedoch reduziert, was zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führt.

 

Der Europäische Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn sie bei Temperaturen, wie sie im Raum der Europäischen Union im Jahresdurchschnitt üblicherweise herrschen, für eine Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems sorgen.

 

Der BGH ging daher davon aus, dass es sich bei dem im Fiat Ducato verwendeten Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des europäischen Rechts handelt. Dementsprechend sei für das Fahrzeug eine fehlerhafte Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt worden. Der Autohersteller habe damit zumindest fahrlässig gehandelt, so der BGH, der bereits mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden hat, dass auch bei Fahrlässigkeit Schadenersatzansprüche im Abgasskandal bestehen.

 

Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens

 

Bei Fahrlässigkeit besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt. Das Fahrzeug muss dann nicht zurückgegeben werden. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nur dann abgezogen, wenn sie zusammen mit dem Restwert des Fahrzeugs den Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags übersteigt. Der BGH entschied nun, dass ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens grundsätzlich auch im Wohnmobil-Abgasskandal in Betracht kommt und setzte somit seine Rechtsprechung aus dem Juni 2023 konsequent fort.

 

Deutsches Recht kommt bei Schadenersatzansprüchen zur Anwendung

 

Dass die italienische Zulassungsbehörde nach dem Ersuchen des Kraftfahrt-Bundesamts nicht eingeschritten ist, habe keine Auswirkungen auf den Schadenersatzanspruch, so der BGH. Denn nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sei allein die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für den Schadenersatzanspruch entscheidend.

 

Außerdem stellte der BGH klar, dass bei Schadenersatzansprüchen im Wohnmobil-Abgasskandal deutsches Recht zur Anwendung kommt. Denn entscheidend sei der Ort, an dem das vollständige Wohnmobil zugelassen wurde und nicht der Zulassungsort des Basisfahrzeugs.

 

Der BGH verwies den Fall zurück an das OLG Bamberg, das nun erneut über den Schadenersatzanspruch entscheiden muss. Das OLG Bamberg hatte die Schadenersatzklage im September 2022 noch zurückgewiesen, weil keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorliege. Das war allerdings, bevor der BGH im Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit und nicht erst bei Vorsatz bestehen. Dementsprechend muss das OLG nun im Licht der aktuellen Rechtsprechung des BGH neu entscheiden. Dabei ist zu erwarten, dass es der Rechtsprechung des BGH folgen und Schadenersatz zusprechen wird. Von dem Urteil des BGH können zahlreiche Wohnmobil-Besitzer profitieren, wenn sie ihre Schadenersatzansprüche geltend machen.

 

Auch Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung können bestehen

 

Je nach Abschalteinrichtung können im Abgasskandal auch Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bestehen. Dann wird der Kaufvertrag vollständig rückabgewickelt. Schadenersatzansprüche wegen Fahrlässigkeit bieten sich besonders beim weit verbreiteten Thermofenster an. Thermofenster bei der Abgasreinigung wurden nicht nur von Fiat, sondern auch von zahlreichen anderen Autoherstellern wie bspw. von Mercedes, BMW, Audi, VW oder Opel verwendet.

Bild: © candy1812 – stock.adobe.com

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myRight Redaktion

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